1000 Euro Schmerzensgeld hat das Amtsgericht
Erkelenz einer Frau zugesprochen, der nach dem Blondieren
vorübergehend die Haare ausgefallen sind. 5000 Euro Schmerzensgeld
sollen nach dem Willen der Deutschen Bischofskonferenz Menschen
bekommen, die als Kinder oder Jugendliche von Geistlichen missbraucht
worden waren. Stimmt da noch die Relation? Viele Kinder, die in
kirchlichen Heimen und Internaten missbraucht worden sind, sind nicht
nur einmal Opfer geworden, sondern häufiger. Und nicht wenige haben
so schwere seelische Schäden erlitten, dass sie später als Erwachsene
nie Fuß gefasst haben. 5000 Euro für eine verlorene Kindheit? Für ein
zerstörtes Leben? Für eine einzige Vergewaltigung sprechen deutsche
Zivilgerichte Opfern heute mindestens 8000 Euro zu. 40 000 Euro waren
es im Fall des Mädchens aus Hille, das von einem Mann angefahren und
missbraucht worden war. Die Kirche erkennt nicht oder missachtet
bewusst, dass ihr Angebot von einigen Opfern als weitere Demütigung
empfunden werden muss.
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