Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema „riskante Zinswetten“:

Wenn eine Bank ihren Kunden schlecht berät,
spielt sie nicht nur mit dem Risiko, ihn zu verlieren, sondern mit
einer Schadenersatzklage. Die Deutsche Bank hat sich auf das Spiel
eingelassen und verloren. Das BGH-Urteil wird sie rein auf den Betrag
bezogen, den sie nun überweisen muss, nicht erschüttern. Es hat ihr
vielmehr einen gehörigen Imageschaden verpasst und sollte deshalb für
die Branche eine Signalwirkung haben. Erstens: Banken dürfen bei
ihren Kunden nicht Kenntnisse über komplexe Finanzprodukte
voraussetzen. Für den vor Gericht siegreichen Mittelständler hatte
immerhin eine studierte Volkswirtin verhandelt. Zweitens: Die Bank
ist in der Pflicht, die Risikobereitschaft des Anlegers abzuklopfen,
bevor sie ihm ein riskantes Papier verkauft. Es reicht nicht, dass
der Kunde beispielsweise die Berechnungsformel des Produkts
verstanden hat. Drittens: Mag die Bank auch noch so groß sein, sie
darf sich nicht alles erlauben. Das gilt selbst für den deutschen
Branchenführer. Kunden sollen ihrem Bankberater vertrauen können.
Das ist die Botschaft des Urteils.

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