Gift auf Rezept muss der Staat nicht zulassen.
Das hat der Menschenrechtsgerichtshof gegenüber einem lebensmüden
Schweizer zu Recht in aller Deutlichkeit klargestellt. Letzter Wille
Todespille – das kann und darf eine humane Gesellschaft nicht dulden.
Unser Gesundheitswesen bietet vielfache Hilfen beim, aber nie zum
Sterben. Man könnte die Straßburger Entscheidung als wenig
überraschend zu den Akten nehmen, wäre da nicht eine schleichende
Ausweitung der Sterbehilfepraxis in einer Reihe von europäischen
Ländern. Auch wenn hierzulande die Hürden gottlob extrem hoch liegen,
schlägt jede neue Ausnahmeregelung auch auf die Debatte in
Deutschland zurück. Die Pläne für eine »Freitod-Klinik« – ein Name
wie aus dem Hochglanzprospekt – in den Niederlanden sind Folge der
dortigen Lockerungen. Grundsätzlich führt jede minimale Ausweitung
des Rechtsrahmens in der Praxis zur Auslegung bis zum Anschlag. Diese
in Europa seit Jahrzehnten fortschreitende Aufweichung der
Schutzdämme bestätigt frühere Warnungen, die Dose der Pandora gar
nicht erst zu öffnen, nicht einmal einen Spalt weit.
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