Noch ist das Urteil nicht gefallen, doch die
Zweifel des Bundesgerichtshofs an den Zinswett-Geschäften sind
unüberhörbar. Nicht nur das klagende Unternehmen, auch
Kommunalverwaltungen in Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus
verfolgen den Prozess mit Spannung, denn auch so mancher Kämmerer ist
den Verlockungen der vermeintlich wundersamen Geldvermehrung erlegen.
Risiko? Ach, es wird schon gut gehen! In etwa 200 Fällen gab es am
Ende ein böses Erwachen – und Millionenverluste. Im Pilotprozess geht
es um die Frage, ob die Deutsche Bank dem klagenden Unternehmen von
solch riskanten Geschäften nicht hätte abraten müssen. Oder, wie es
der Vorsitzende Richter formulierte: »Vielleicht hätte man schlicht
sagen müssen: Finger weg!« Mit Verlaub: Diese Frage hätten sich auch
diejenigen stellen müssen, die auf die Angebote eingegangen sind. Man
darf also folgende Spekulation wagen: Die Wettverlierer werden wohl
allenfalls auf eine Teilerstattung hoffen können. Auf den Satz des
Richters über Spekulationsgeschäfte aber sollten fortan alle Kämmerer
einen Eid leisten müssen: »Finger weg!«
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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