In 141 von 198 Staaten ist die Todesstrafe
gesetzlich oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Und das mit
Grund: Man kann Menschen nicht lehren, niemanden zu töten, indem man
tötet. Jede Hinrichtung ist Folter grausamster Art – und deshalb ein
Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Diese hat auch die Türkei unterzeichnet. Dass Recep Tayyip Erdogan
sich darum aber nicht schert und für die Durchsetzung seines
unbeschränkten Machtanspruchs auch den Ausschluss der Türkei aus dem
Europarat riskiert, überrascht in Deutschland keinen mehr. Sollte er
allerdings beabsichtigen, die hier lebenden Türken bei dem
menschenverachtenden Referendum abstimmen zu lassen, ist es Zeit für
ein klares Nein. Einen Rechtsanspruch haben Erdogan oder hier lebende
Türken nicht, einen moralischen schon gar nicht.
Angeklagte, denen die Todesstrafe droht, werden von Deutschland
nirgendwohin ausgeliefert. Hiesige Pharmakonzerne exportieren keine
Todespillen mehr in die USA. Jedes andere Votum als ein klares Nein
zum Vorhaben Erdogans wäre ein Skandal.
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