Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil zur Frauenförderung

Der Frauenbonus im NRW-Beamtenrecht ist
verfassungswidrig: Es war eine Schlappe mit Ansage, die die rot-grüne
Landesregierung gestern vor dem Oberverwaltungsgericht erlitten hat.
Für die Beförderung von Beamten dürfen einzig und allein persönliche
Eignung und fachliche Leistung ausschlaggebend sein, so schrieben es
die Richter der Landesregierung ins Stammbuch und folgten damit
zahlreichen erstinstanzlichen Entscheidungen und Rechtsgutachten der
Opposition. Eine solche Niederlage kurz vor der Landtagswahl kommt
SPD und Grünen mehr als ungelegen. Anstatt nun endlich den
umstrittenen Frauenbonus zu streichen, spielen Innenminister Ralf
Jäger (SPD) und Gleichstellungsministerin Barbara Steffens (Grüne)
auf Zeit. Sie geben sich unbelehrbar. Dabei ist höchst fraglich, ob
der Landesverfassungsgerichtshof, den die beiden Minister anrufen
wollen, überhaupt zuständig ist. Die Folge: Viele fällige
Beförderungen werden angesichts der Rechtslage derzeit nicht
vollzogen. Damit straft die Landesregierung die gesamte Beamtenschaft
– und zwar ohne Ansehen des Geschlechts.

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