Nach zehnjährigem Rechtsstreit ist jetzt wohl
endgültig klar: Der deutsche Staat darf weiterhin seine schützende
Hand über den Volkswagen-Konzern halten. So groß der Jubel über das
Fortbestehen des VW-Gesetzes bei Politik und Arbeitnehmervertretern
auch ist – die Entscheidung des obersten europäischen Gerichtes mutet
gleichwohl inkonsequent an. Predigt Europa nicht ständig die reine
marktwirtschaftliche Lehre? Freier Kapitalverkehr innerhalb der EU –
so lautet doch die Maxime. Beteiligungen, Investitionen Übernahmen –
all das soll möglich sein. Ein VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen
eine Sperrminorität einräumt, passt da nicht ins Konzept. Das meinte
die EU-Kommission und wurde jetzt aber von den obersten europäischen
Richtern eines Besseren belehrt. Ein Stück Protektionismus also? Ja,
aber das trifft doch auch auf französische Energieunternehmen zu.
Eine völlig staatsfreie europäische Wirtschaft dürfte wohl Vision
bleiben. In der Sache ist die Entscheidung der Richter zu begrüßen.
Sie sichert Tausende Arbeitsplätze. Und dass VW erfolgreich
wirtschaftet, kann niemand abstreiten.
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