»Hartz IV oder nicht?« Diese Frage bleibt Kunden
und Betreibern von Lottostellen erspart. Das Landgericht Köln hat
klargestellt, dass es mit seiner umstrittenen Eilentscheidung vom
Februar keineswegs allen Sozialgeldbeziehern die Tippscheine
entziehen will, sondern dass die Fürsorgepflicht des Lottoanbieters
für eklatante Einzelfälle gilt. Auch wenn ein Urteil erst im Mai
fällt: Jede andere Entscheidung wäre ein Skandal. Das Grundgesetz
stellt die Würde des Menschen an oberste Stelle. Ein generelles
Tippverbot für Hartz-IV-Empfänger wäre damit unvereinbar. Das
Verfahren zeigt aber auch, mit welch rüden Methoden um den
milliardenschweren Glücksspielmarkt gekämpft wird. Denn der
vorgeblich arme Schlucker, der anscheinend seine letzten 50 Euro
verwetteten wollte und damit die Frage nach der Fürsorgepflicht
aufgeworfen hatte, war ein Strohmann der privaten Lotto-Konkurrenz.
Über das staatliche Glücksspielmonopol mag man streiten – aber bitte
nur mit ehrenhaften Mitteln. Eine ganze Bevölkerungsschicht zur
Geisel eigener wirtschaftlicher Interessen zu machen, ist einfach nur
geschmacklos.
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Andreas Kolesch
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