Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zum BGH-Urteil zur Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung war einst der
Deutschen liebstes Anlageprodukt. Das ist vorbei. Wie es überhaupt
abseits von Aktienbörse und Wagniskapital kaum noch Anlageprodukte
gibt, die den sparsamen Menschen begeistern!

Um die Reserven zu schützen und das Produkt Lebensversicherung
überhaupt am Leben zu halten, wies der Bundestag 2014 die
Versicherungen an, ausscheidende Kunden weniger üppig an jenen
Kursgewinnen zu beteiligen, die mit ihrem Geld erwirtschaftet wurden
– aber heute nicht mehr zu erzielen sind. Die Enttäuschung ist
verständlich. Schließlich sind die höheren Zahlungen individuell
eingeplant.

Jahrzehntelang warben Politiker und Finanzwirtschaft für die
private Altersvorsorge. Die Bundesrichter tun mit dem Urteil das
Gegenteil. Aber sie sind nicht verantwortlich – so wenig wie der
Bundestag. Verantwortlich ist der Nullzinskurs der Zentralbank. Dass
die Bundesregierung ausgerechnet jetzt die Provisionen für neue
Lebensversicherungen deckeln will, ist ein richtiges Signal. Am
eigentlichen Problem wird sich dadurch fast nichts verändern.

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