Westfalen-Blatt: Die Deutsche Bahn soll 43,6 Millionen Euro zu viel an Bahnhofsgebühren von der privaten Konkurrenz kassiert haben

Im Rechtsstreit um überhöhte Bahnhofsgebühren
hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr die
Deutsche Bahn (DB) aufgefordert, ihre Preiskalkulation endlich offen
zu legen. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Montags-Ausgabe/Online-Ausgabe).

Im Hinblick auf fünf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes müsse
die Bahn endlich vernünftig werden, sagte Hauptgeschäftsführerin
Susanne Henckel der Zeitung. Die Bahn muss bereits an fünf
Konkurrenten eine Millionensumme zurückzahlen, da sie zu hohe Preise
für die Nutzung der Bahnhöfe kassiert hatte. Das Kammergericht Berlin
hatte den klagenden fünf Privatbahnen in Urteilen aus den Jahren 2012
und 2013 Recht gegeben und eine Revision nicht zugelassen. Gegen die
Nichtzulassung der Revision hatte die Bahn in allen Fällen Beschwerde
eingelegt. Die Beschwerden wurden jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH)
zurückgewiesen. Somit sind die Berliner Urteilte rechtskräftig. Die
Höhe der Rückzahlungen beträgt nach Angaben von
Kammergerichts-Sprecher Dr. Ulrich Wimmer insgesamt 6,4 Millionen
Euro, schreibt das Westfalen-Blatt.

Nach Angaben einer BGH-Sprecherin gibt es noch drei weitere
Beschwerden der Bahn gegen die Nichtzulassung der Revision. Hier
handele es sich um zwei Urteile des Kammergerichts Berlin sowie ein
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2013. In diesen
drei Fällen ist die Bahn zur Rückzahlung von 1,2 Millionen Euro
verurteilt worden, heißt es in dem Zeitungsbericht. Der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr sind insgesamt
27 Klageverfahren zur Rückforderung von Stationsgebühren bekannt. Die
Bahn selbst spricht von mehr als 40 Verfahren, da sich die Klagen auf
verschiedene Jahre mit unterschiedlichen Preissystemen beziehen.

Die strittigen Stationszahlungen stellten einen
Unsicherheitsfaktor bei der Erlösentwicklung dar, heißt es in einem
internen Papier der Bahn zur Entwicklung der DB-Infrastrukturpolitik,
das vom 25. September 2013 datiert, von den Bahn-Töchtern DB Netz und
DB Station & Service verfasst wurde und dem Westfalen-Blatt vorliegt.
Die Bahn hat 43,6 Millionen Euro für die Jahre 2005 bis 2011
errechnet, die zurückgefordert werden. Zudem hat die Bahn regionale
Klageschwerpunkte aufgelistet. Betroffenen sind die Bundesländer
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland,
Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zu
den Unternehmen die im Rechtsstreit mit der Bahn liegen zählen unter
anderem Metronom, Kelios (Eurobahn), Eisenbahnen- und
Verkehrsbetriebe Elbe-Weser, Hellertalbahn,
Bodensee-Oberschwaben-Bahn, Breisgau S-Bahn GmbH, Südwestdeutsche
Verkehrs-Aktiengesellschaft, Prignitzer Eisenbahn, Ostdeutsche
Eisenbahn, Ostseeland Verkehr, Niederbarnimer Eisenbahn und
Vogtlandbahn. Die Bahn sei jetzt am Zuge für Transparenz ihres
Preissystems zu sorgen, sagte Henckel dem Westfalen-Blatt. Nur so
könne Misstrauen abgebaut werden. Henckel: »Wir erwarten, dass die
Bahn jetzt die richtigen Weichen stellt und nicht noch versucht, die
Millionen-Rückzahlungen im nächsten Jahr zusätzlich auf die Preise zu
schlagen.« Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher des
Nahverkehrsverbundes Westfalen-Lippe (NWL): »Wir erwarten von der DB,
dass die Kosten für die Infrastrukturnutzung nachvollziehbar
dargelegt werden.« Zum Beispiel waren die Stationspreise, die von der
Hellertalbahn in Südwestfalen kassiert werden sollten, um insgesamt
73 Prozent gestiegen. Bei einzelnen Stationen betrug die Steigerung
sogar 300 Prozent. Auch die Hellertalbahn hat nach einer
BGH-Entscheidung ihren Rechtsstreit mit der Bahn gewonnen. Die
Privatbahn hatte von 2005 bis 2007 zu Recht 470 000 Euro
Stationsgebühren zurückbehalten.

Die größten Kostensteigerungen bei den Stationspreisen in
Westfalen-Lippe gab es im Jahr 2011. Es wurden rund sieben Millionen
Euro mehr an Gebühren gefordert. Da Rückforderungsansprüche nach drei
Jahren verjähren, will der NWL Ende 2014 entscheiden, ob gegen das
Stationspreissystem 2011 in Gänze Klage erhoben werden soll. Alle
Zahlungen, die von 2011 an die Deutsche Bahn geflossen sind, wurden
auf Anweisungen des NWL von den Eisenbahnunternehmen unter Vorbehalt
gezahlt. Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium hat bereits
eine Begrenzung der Kostensteigerungen bei der Infrastrukturnutzung
der Bahn gefordert. Hierzu müssten die Regulierungsbefugnisse der
Bundesnetzagentur gestärkt werden, sagte ein Ministeriumssprecher der
Zeitung.

Die Bahn hat trotz der zahlreichen Klageverfahren gegenüber den
Verkehrsministerien der Länder bereits angekündigt, dass die
Stationspreise von 2014 auf 2015 bundesweit um 10,5 Prozent und somit
von 678 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro steigen sollen,
berichtet das Westfalen-Blatt. Am stärksten ist Bremen mit einer
Erhöhung von 26 Prozent betroffen, gefolgt von Niedersachsen (20
Prozent), Nordrhein-Westfalen (15 Prozent) und Rheinland-Pfalz (13,2
Prozent).

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