Westfalen-Blatt: Die Deutsche Bahn wehrt sich: Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt. Verkehrsverbünde forderen zu viel gezahlte Trassengebühren in Millionenhöhe zurück.

Im Rechtsstreit um überhöhte Trassengebühren
wehrt sich die Deutsche Bahn (DB) gegen Millionenforderungen von
Nahverkehrsverbünden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Donnerstags-Ausgabe). Gegen entsprechende Mahnbescheide der
Amtsgerichte Mayen (Rheinland-Pfalz) und Hagen (NRW) hat die DB
Widersprüche eingelegt. Das haben die Direktoren der Gerichte, Bernd
Schmickler (Mayen) und Oliver Hoffmann (Hagen), der Zeitung
bestätigt. Es komme jetzt zum Prozess vor dem Landgericht Frankfurt,
sagte Hoffmann dem Westfalen-Blatt. Ein Termin stehe aber noch nicht
fest. Frankfurt ist der Sitz der Bahntochter DB Netz AG. Bei den
Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die
Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an
die DB Netz AG zahlen müssen. Die Gebühren werden den
Eisenbahnunternehmen von den jeweiligen Nahverkehrsverbünden
erstattet. Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe hat von der
Bahn für die Jahre 2009 bis 2011 per Mahnbescheid rund 22 Millionen
Euro zurück gefordert. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Rheinland-Pfalz Nord (Koblenz) verlangt von der DB per Mahnbescheid,
eine Rückzahlung von elf Millionen Euro, schreibt die Zeitung. Die
Bahn hatte seit 2003 in den Trassenpreisen sogenannte
Regionalfaktoren, Zuschläge für unrentable Schienenstrecken,
eingerechnet. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise zum
Beispiel in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die
Bundesnetzagentur hatte die Regionalfaktoren im März 2010 für
ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten
der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht
Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die
Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrakstrukturgebühren, die die Bahn
erhebt, durch Zivilgerichte überprüfbar ist. Die Bahn hält die
Erhebung der Zuschläge für rechtmäßig. Die Bahn sei sogar gesetzlich
verpflichtet gewesen, Regionalfaktoren anzurechnen, sagte eine
Bahnsprecherin dem Westfalen-Blatt. Auch das Land Sachsen-Anhalt
fordert von der Bahn zu viel gezahlte Trassengebühren in Höhe von bis
zu 110 Millionen Euro zurück. Die Rückzahlung wurde ab 2007
berechnet. Der Rechtsweg wurde bereits angedroht, schreibt die
Zeitung. Derzeit laufen noch Verhandlungen zwischen der Bahn und dem
Land. Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe mit Sitz in Dresden
erwägt in Sachen Trassenpreise ebenfalls rechtliche Schritte gegen
die Bahn. Die Rückforderung belaufe sich auf 2,5 Millionen Euro für
das Jahr 2010, sagte Verbandssprecher Christian Schlemper der
Zeitung.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261

Weitere Informationen unter:
http://