Westfalen-Blatt: Eklat um die Pensionierung von Richter»Gaspedal«. Polizisten dürfen an der Feierstunde im Amtsgericht nicht teilnehmen.

Der Amtsrichter Helmut Knöner (64) aus Herford,
der mit seinen Freisprüchen von Temposündern bundesweit bekannt
wurde, wird am 11. Februar (Rosenmontag) in den Ruhestand
verabschiedet. Polizisten dürfen an dieser Feierstunde im Amtsgericht
aber nicht teilnehmen. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Online-Ausgabe). Das Verbot hat Björn Brocks, Polizeirat der
Kreispolizeibehörde Herford, ausgesprochen. In einem internen
Schreiben an seine Mitarbeiter heißt es: »Vor dem Hintergrund der
jahrelangen Einstellungspraxis des Richters Knöner sowie seiner zum
Teil anmaßenden Urteilsbegründungen in Richtung Polizei wäre Ihre
Teilnahme an der Veranstaltung als Behördenvertreter weder in Zivil
noch in Uniform statthaft.«

Helmut Knöner hatte in der Vergangenheit bundesweit für Aufsehen
und für Schlagzeilen (»Richter Gaspedal«) gesorgt, weil er
Temposünder freigesprochen hat – mit der Begründung, dass es für die
Geschwindigkeitsmessungen keine hinreichende Rechtsgrundlage gebe.
Radarfotos als Beweismittel hatte Knöner abgelehnt. Damit hat sich
der Herforder Richter in bestimmten Kreisen der Polizei keine Freunde
gemacht, berichtet das Westfalen-Blatt.

Knöner selbst sieht das Schreiben des Polizeirates recht gelassen:
»Ich fühle mich davon nicht sonderlich getroffen.« Er habe zu seiner
Feier, die er privat finanziere, nicht nur Mitarbeiter, Freunde und
Bekannte und den Herforder Bürgermeister Bruno Wollbrink eingeladen,
sondern auch Polizeibeamte, »mit denen ich schließlich auch schon
seit Jahrzehnten vertrauensvoll zusammen arbeite und die ich gut
kenne«, sagte Knöner dem Westfalen-Blatt. Die Polizisten seien von
ihm auch persönlich angeschrieben worden. Polizeirat Brocks schreibt
indes an seine Mitarbeiter: »Ich bitte daher diejenigen unter Ihnen,
die der Einladung Folge leisten wollen, ihre Teilnahme der
Führungsstelle Verkehr zu melden. Selbstverständlich ist eine
Teilnahme als Privatperson gegen Abzug von Mehrdienst beziehungsweise
in ihrer Freizeit möglich.« Deutlich heißt es: »Die Teilnahme als
dienstlicher Funktionsträger der Polizei wird hiermit untersagt.«

Ungeachtet der Turbulenzen freut sich der Richter auf die Feier an
seinem letzten Arbeitstag: »Ich wünsche mir, dass es ein schönes und
ein besonderes Fest wird – nach so langer Zeit.« Helmut Knöner ist
seit März 1980 als Richter am Amtsgericht tätig.

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Andreas Kolesch
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