Nach der illegalen Weitergabe eines Haftbefehls
ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden nicht nur gegen den
Unbekannten, der das Dokument geleakt hat. Oberstaatsanwalt Lorenz
Haase sagte dem WESTFALEN-BLATT, die Ermittlungen richteten sich
auch gegen diejenigen, die den Haftbefehl im Internet veröffentlicht
hätten. Der Paragraph 353 des Strafgesetzbuchs stelle die
Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren unter Strafe, und
um so ein Dokument handele es sich bei einem Haftbefehl. Im Internet
habe man teilweise geschwärzte, aber auch völlig unbearbeitete
Versionen entdeckt. „Die Schwärzung einiger Namen ändert aber nichts
an der Strafbarkeit“, sagte Haase.
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