Westfalen-Blatt: Herzzentrum Essen: Ermittlungen gegen zweiÄrzte eingestellt

Totschlagsverdacht am Internationalen Herz- und
Gefäßzentrum Rhein-Ruhr in Essen ausgeräumt: Nach zweieinhalb Jahre
dauernden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Essen ihre
Ermittlungen gegen zwei Ärzte jetzt eingestellt. 2010 hatten Ärzte
und Schwestern eine Strafanzeige erstattet, in der sie angaben, ein
Arzt habe angeordnet, das Kunstherz eines todkranken Patienten
abzuschalten. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte das Herzzentrum
und stellte Patientenunterlagen sicher. »Insgesamt haben wir drei
Todesfälle untersucht«, sagt Staatsanwältin Birgit Jürgens dem
WESTFALEN-BLATT (Mittwochsausgabe). In keinem der Fälle sei eine
strafbare Handlung nachzuweisen gewesen. Jürgens: »Der
Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei unheilbar Kranken die
lebensverlängernden Maßnahmen beendet werden dürfen, wenn eine
entsprechende Patientenverfügung vorliegt oder wenn es der
mutmaßliche Wille des Kranken ist.« In dem Fall, der in der Anzeige
geschildert worden sei, habe die Befragung der Familie ergeben, dass
das Abschalten der Maschine dem mutmaßlichen Willen des Patienten
entsprochen habe. »In den anderen beiden Fällen, in denen die
Kunstherzen abgeschaltet wurden, sollen die Patienten bereits tot
gewesen sein. Diese Darstellung konnte nicht widerlegt werden.« Der
Hirntod sei bei diesen Patienten zwar nicht festgestellt worden, aber
das sei auch nicht vorgeschrieben, sagt die Staatsanwältin. »Es gibt
kein Gesetz, in dem geregelt ist, wann jemand für tot erklärt wird.
Lediglich im Fall von Organspenden hat man sich darauf verständigt,
vor einer Entnahme den Hirntod feststellen zu lassen.«

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