Bei der Anfertigung von Strafanzeigen  können  
Polizisten künftig das Merkmal „Flüchtling“  ankreuzen. Wolfgang 
Beus, Sprecher im nordrhein-westfälischen Innenministerium, 
bestätigte dem WESTFALEN-BLATT (Bielefeld), dass sich die 
Innenminister der Länder und des Bundes darauf verständigt hätten. 
Die Änderung trete  zum Jahresbeginn in Kraft. Der Beschluss war von 
den  Direktoren der Landeskriminalämter  und dem Präsidenten des 
Bundeskriminalamts vorbereitet worden.
   Beus: »Bisher gibt es keine verlässlichen Informationen dazu, 
welchen Anteil Flüchtlinge an der Kriminalität haben und  welche 
Taten im Vordergrund stehen.« Das soll sich 2016 ändern, so dass nach
dem ersten Halbjahr erste solide Daten  vorliegen. Frank Scheulen, 
Sprecher des Landeskriminalamts NRW,  sagte, die Polizeibehörden 
würden in Kürze informiert, wie der Begriff Flüchtling zu definieren 
sei.
   Die Nationalität von Tatverdächtigen wird bereits jetzt in allen 
bundesdeutschen  Kriminalitätsstatistiken aufgeführt, „Flüchtling“ 
wird ein  Merkmal zur weiteren Differenzierung sein. Zuletzt hatte 
Ingo Wolf (FDP),  von 2005 bis 2010 Innenminister  in 
Nordrhein-Westfalen,   das Merkmal „Spätaussiedler“ in die 
nordrhein-westfälische Kriminalitätserfassung  aufnehmen lassen. Das 
wurde jedoch nach einigen Monaten zurückgenommen, weil nicht klar 
war, wie viele Spätaussiedler in NRW leben – und es damit keine 
Bezugsgröße gab.
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