Westfalen-Blatt: Kükentötung: Revision zugelassen

Das massenhafte Töten von Eintagsküken wird ein
Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Das Leipziger Gericht hat in
den Verfahren der Kreise Gütersloh und Paderborn eine Revision
zugelassen. Das berichtet das WESTFALEN-BLATT in seiner heutigen
Ausgabe. Weitere Angaben machte das Gericht nicht, die Beschlüsse
seien den Verfahrensbeteiligten noch nicht zugestellt worden. Die
Kreise gehen gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)
Münster vor. Es hatte im Mai das systematische Töten männlicher Küken
für vereinbar mit dem Tierschutz erklärt. Das Töten der Küken sei
nicht zu beanstanden, weil das Bundestierschutzgesetz dies erlaube.
Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Dagegen hatten die
unterlegenen beiden Kreise auf Anweisung des Umweltministeriums
Beschwerde eingelegt. Das Land hatte die Behörden 2013 angewiesen,
den Brütereien das Töten der Eintagsküken zu untersagen. Elf
Brütereien hatten daraufhin gegen die beiden Kreise geklagt, das OVG
hatte ihre Auffassung bestätigt. Die Bundesregierung lehnt ein Verbot
der Kükentötung ab und hofft auf eine technische Lösung, bei der
männliche Embryos vor dem Brüten aussortiert werden.

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