Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung
rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilte frühere
Top-Manager Thomas Middelhoff hat die Ladung zum Haftantritt
erhalten. Der 62-Jährige versucht aber, den Gang ins Gefängnis
abzuwenden und hat Einwendungen gegen die Anordnung erhoben. Das
bestätigte die Staatsanwaltschaft Bochum dem in Bielefeld
erscheinenden WESTFALEN-BLATT (Dienstagausgabe). Die Behörde werde
die Einwendungen prüfen und dann darüber entscheiden, sagte
Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter.
Middelhoff will wegen seiner Erkrankung offenbar Haftverschonung
erreichen. Der frühere Chef des inzwischen insolventen
Arcandor-Konzerns leidet nach Angaben seiner Anwälte unter der
seltenen Autoimmunkrankheit Chilblain Lupus, bei der schmerzhafte,
frostbeulenartige Schwellungen auftreten. Diese soll er sich während
der fünfmonatigen Untersuchungshaft im direkten Anschluss an die
Verurteilung im November 2014 zugezogen haben. Anwalt Winfried
Holtermüller sagte zuletzt, er halte seinen Mandanten »für nicht
haftfähig«. Er gehe davon aus, dass Sachverständige über die
Haftfähigkeit entscheiden müssen.
Die wegen Fluchtgefahr angeordnete Untersuchungshaft war im April
2015 gegen eine Kaution von 895.000 Euro und Meldeauflagen außer
Vollzug gesetzt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf vor
sieben Wochen Middelhoffs Revision gegen das Urteil des Landgerichts
Essen als unbegründet. Damit ist die Gefängnisstrafe rechtskräftig.
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