Der nach der Verurteilung wegen Untreue und
Steuerhinterziehung weiter in Untersuchungshaft sitzende
Ex-Topmanager Thomas Middelhoff muss voraussichtlich deutlich länger
auf die Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) warten. Sein
Anwalt Dr. Winfried Holtermüller sagte dem in Bielefeld erscheinenden
WESTFALEN-BLATT (Dienstagausgabe), er rechne mit dem Verfahrensbeginn
nun nicht mehr vor Herbst. Ursprünglich hatte es geheißen, der BGH
könne schon im April den Richterspruch des Landgerichts Essen prüfen,
das Middelhoff im November zu drei Jahren Haft verurteilt hatte.
Holtermüller sagte, dass noch immer keine schriftliche
Urteilsbegründung vorliege. Damit verzögere sich der gesamte Ablauf
des Revisionsverfahrens. »Wir legen große Hoffnung in die Revision
und dass es nicht wieder so knüppeldick kommt wie beim Urteil in
Essen.« Zu den Chancen seines Mandanten auf kurzfristige Entlassung
aus der U-Haft wollte sich Holtermüller nicht äußern. Ein neuer
Vorstoß für die Aussetzung der U-Haft scheint zu versanden. Der
Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Christian Nubbemeyer,
bestätigte, dass Middelhoffs Anwälte mit einer so genannten
Gegenvorstellung, einem formlosen Einwand, eine Kontrolle der negativ
ausgefallenen Haftprüfung anstoßen wollten. Das OLG sehe aber keinen
Anlass, die Entscheidung zu überdenken, hat derweil auch das
Landgericht Essen als erstinstanzliche Stelle eingeschaltet.
Landgerichts-Sprecher Dr. Johannes Hidding sagte am Dienstag, die
Gegenvorstellung sei noch nicht geprüft worden. Spekulationen, wonach
nun auch eine hohe Kaution angeboten wird, damit Middelhoff auf
freien Fuß kommen könnte, wollten weder Holtermüller noch die
Gerichtssprecher kommentieren.
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