Westfalen-Blatt:Überhöhte Trassenpreise: Zweiter Mahnbescheid über 22 Millionen Euro gegen die Deutsche Bahn erlassen.

Wegen überhöhter Trassenpreise ist ein zweiter
Mahnbescheid gegen die Deutsche Bahn (DB) AG erlassen worden. Das
berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Mittwochs-Ausgabe). Der
erste Bescheid war Anfang Januar vom Amtsgericht (AG) Mayen erteilt
worden und beläuft sich über elf Millionen Euro, die die Bahntochter
DB Netz AG an den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Rheinland-Pfalz Nord zurückzahlen soll. Der zweite Mahnbescheid wurde
am 10. Januar auf Antrag des Zweckverbandes Nahverkehr
Westfalen-Lippe vom AG Hagen erlassen, berichtet das Westfalen-Blatt.
Das habe der Direktor des Amtsgerichts, Oliver Hoffmann, bestätigt.

Dem Antrag hatte sich auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
angeschlossen. Im Bescheid des AG Hagen werden 22 Millionen Euro zu
viel gezahlter Trassengebühren zurückgefordert. Auch der Zweckverband
Verkehrsverbund Oberelbe mit Sitz in Dresden erwägt rechtliche
Schritte gegen die DB, schreibt die Zeitung. Der Verband fordert zu
viel gezahlte Trassengebühren in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro
zurück. Die Zahlung für das Jahr 2010 sei nur unter Vorbehalt
erfolgt, sagte Pressesprecher Christian Schlemper dem
Westfalen-Blatt. Eine weitere Forderung in Sachen Trassenpreise hat
das Land Sachsen-Anhalt erhoben. Das Land fordert die Rückzahlung von
bis zu 110 Millionen Euro.

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die
Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler
Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen. Diese Gebühren
werden den Eisenbahnunternehmen von den Verkehrsverbünden erstattet.
In den Preisen waren seit 2003 Zuschläge für unrentable Strecken
eingerechnet worden, die rechtlich umstritten sind. Diese sogenannten
Regionalfaktoren verteuerten die Trassenpreise in Westfalen-Lippe um
bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte die Zuschläge im März
2010 für ungültig erklärt.

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Andreas Kolesch
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