Westfalenpost: EUGH-Gutachten – Empfehlung im Sinne der Steuerzahler

Das Wort Sozialtourismus beschreibt den Sachverhalt
nur ungenau. Es suggeriert die freudige und ungebremste
Reisetätigkeit von Menschen aus den ärmeren Regionen Europas und der
Welt in Länder, deren hohe Sozialstandards sie zu ihrem Vorteil
ausnutzen möchten. Davon kann nur bedingt die Rede sein.

Die Gerichte in Deutschland waren sich zuletzt nicht einig in der
Frage, wie mit dem Hartz-IV-Anspruch von EU-Bürgern ohne Arbeit in
Deutschland umzugehen sei. Die Antwort drängt – das Thema ist bestens
geeignet, dem rechten Rand neue Wähler zuzuführen. Nun liegt die
Entscheidung bei der EU, wo sie am besten aufgehoben ist. Ihr
Gutachter hat eine Vorentscheidung getroffen – im Sinne der
Steuerzahler.

Zunächst einmal ist es gut, dass Deutschland EU-Bürger von
Hartz-IV-Leistungen ausnehmen darf, die erkennbar allein aus dem
Grund in unser Land gekommen sind, um hier Sozialhilfe zu beziehen.
Ein anderes Urteil würde aller Voraussicht nach ein verheerendes
Signal auslösen.

Ein Signal, das nach der weitgehend liberalen Kindergeld-Regelung
für EU-Ausländer womöglich weitere Türen und Tore geöffnet hätte.
Deutschland ist nicht in der Lage, mit seinem Sozialsystem die
politisch gewollte, aber völlig übereilte EU-Mitgliedschaft Rumäniens
und Bulgariens zu bezahlen.

Daraus sollten aber keine falschen Schlüsse gezogen werden. Nur
zehn Prozent aller Rumänen und Bulgaren in Deutschland sind auf Hartz
IV angewiesen – bezogen auf alle Ausländer beträgt der Wert 15
Prozent. Da kann man noch nicht von Armutszuwanderung sprechen.

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