Westfalenpost: Gift im Spielzeug – Kontrollen sind mindestens so wichtig wie Grenzwerte

Das ist so ein alter Juristenspruch: Ein Blick ins
Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Aber ausreichend ist die
Beschäftigung mit den Paragraphen nicht immer, wie das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs zu Grenzwerten für Schwermetalle im
Spielzeug zeigt. Denn die Richter haben es sich nicht leicht gemacht
und etwa rein formal entschieden, dass die deutsche Gesetzgebung sich
der europäischen unterordnen müsse. Das wäre kurz vor der Wahl auch
tolles Futter für die EU-Gegner gewesen: Brüssel weicht deutsche
Grenzwerte auf, EU-Richter vergiften deutsche Kinder.

Doch genau so war es nicht. Die Luxemburger Richter haben sich mit
den technischen Details der unterschiedlichen Vorgaben befasst. Dabei
sind sie zum Schluss gekommen, dass die EU-Regelungen, die nicht den
absolut enthaltenen Wert vorgeben, sondern den eventuell
freigesetzten und die dabei zwischen trockenen, brüchigen, flüssigen
oder abgeschabten Materialien unterscheiden, für bestimmte Stoffe
eines besseren Schutz der Kinder gewährleisten als die deutschen
Grenzwerte. Die Bundesregierung hatte das anders gesehen und will
jetzt weitere Rechtsmittel prüfen. Experten neigen zur EU-Sicht, sind
aber nicht völlig einig.

Und was sollen Eltern jetzt tun? Auf die Verbraucherzentrale
hören: beim Kauf auf schlechte Verarbeitung und intensiven Geruch
achten. Eine sichere Wahl sei auch unbehandeltes und unverleimtes
Holzspielzeug. Der Preis und das Herkunftsland allein – China hat bei
Spielzeug einen Marktanteil von 70 Prozent – sagen noch nichts aus.
Aber wenn 10 Prozent der untersuchten Waren den gesetzlichen
Vorschriften nicht genügen, reichen die Kontrollen wohl nicht aus.
Ohne die nützen die besten Grenzwerte nichts.

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