Die Rentenpläne von Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen lösen viel Kritik aus, und das auf breiter Basis: Sie
kommt aus der FDP wie aus der Linkspartei, von Wirtschaftsweisen wie
Gewerkschaften. Das überrascht wenig. Denn mit der Zuschussrente, dem
Herzstück der Reform, wird die künftig drohende Altersarmut
bestenfalls ein kleines Stück verhindert. Der große Wurf wird die
Reform nicht sein, kann es nicht sein. Denn Altersarmut lässt sich
innerhalb des Rentensystems nur noch schwerlich verhindern. Dazu
müssten – mindestens – die Reformen des vergangenen Jahrzehnts
komplett zurückgedreht werden – und zwar, dass sei deutlich gesagt,
auf Kosten der Beitragszahler. Wer Altersarmut verhindern will, muss
bei den Löhnen ansetzen. Niedriglöhne, schlecht bezahlte Teilzeit-
und rentenversicherungsfreie Minijobs heute sind DIE Keimzelle für
die Altersarmut morgen. Die Zuschussrente hilft hier wenig, weil sie
private Vorsorge derjenigen voraussetzt, die wenig verdienen und
meist jeden Euro jetzt schon benötigen. Für Niedriglöhner ist die
Riester-Rente ein Luxus, den sie sich oftmals nicht leisten können.
Einem kleinen Personenkreis dürfte die Zuschussrente dennoch helfen.
Und deshalb kostet sie Geld. Das Geld der Versicherten. Das macht die
Reform nicht nur überflüssig, sondern ärgerlich. Denn die
Zuschussrente ist eine versicherungsfremde Leistung, der Staat müsste
sie bezahlen, aus Steuermitteln. Formal geschieht dies auch hier,
dafür kürzt der Bund aber an anderer Stelle Zuschüsse zur Rente – und
steht am Ende als finanzieller Gewinner der Operation da, auf Kosten
der Rentner und Beitragszahler. Ein Unding. Positive Ausnahme der
Leyenschen Reformpläne ist die Versicherungspflicht für
Selbstständige. Selbstständigkeit sollte nicht darauf beruhen, dass
der Staat am Lebensende schon helfen wird. Verdient ein
Selbstständiger so wenig, dass er dauerhaft nicht vorsorgen kann,
stimmt etwas in seinem Geschäftsplan nicht. Am Grundproblem des
Rentensystems kann keine Reform etwas ändern: Es wird absehbar mehr
Rentner und weniger Beitragszahler geben, und jeder Euro kann nur
einmal ausgegeben werden. Das gilt im Übrigen für die staatliche wie
die private Altersvorsorge.
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