Leiharbeit bleibt ein umstrittenes 
Arbeitsmarkt-Instrument. Der Sinn war und ist, auf Auftragsspitzen 
flexibel reagieren zu können, ohne Arbeitsplätze aufbauen zu müssen, 
die absehbar nicht von Dauer wären. So weit die Theorie. Dauereinsatz
von Leiharbeitnehmern, beispielsweise in der Automobilbranche (BMW, 
Daimler…) haben die Politik auf den Plan gerufen und waren Antrieb 
für die Gesetzesnovelle, die am 1. April dieses Jahres in Kraft trat.
Ergebnis: vielleicht gut gemeint, aber sehr schlecht umgesetzt. Beim 
Thema Leiharbeit hat die Bundesregierung mit der Regelung zur 
Höchstüberlassungsdauer im Grunde allen einen Bärendienst erwiesen. 
Die Leiharbeiter, die nach 18 Monaten einen Betrieb verlassen müssen,
fangen anderswo wieder mit geringerer Bezahlung als die 
Stammbelegschaft an. Erst nach neun Monaten haben sie wieder Anspruch
auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (mit Ausnahmen). Die 
Firmen, die einen neuen Leiharbeiter bekommen, sparen ein paar Monate
Geld, haben dafür aber einen Anfänger im Haus. Eine Rechnung, die 
auch für die Wirtschaft nicht aufgeht. Das Ziel, zu verhindern, dass 
feste Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt werden, wird mit der 
April-Novelle in jedem Fall verfehlt. Unter dem Strich steht ein 
vermurkstes Gesetz.
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