Auf fast eine Million beläuft sich die Zahl der im 
vergangenen Jahr verhängten Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Leben
also eine Million Sozialbetrüger in unserem Land? Mitnichten. In den 
meisten Fällen geht es um Lappalien, einen verschlafenen Termin beim 
Jobcenter zum Beispiel. Und klagen die Betroffenen gegen die 
verhängte Sanktion, sind sie in 40 Prozent der Fälle auch noch 
erfolgreich. Natürlich ist es richtig, Betrüger zu belangen, auch 
Sozialbetrüger. Wer eine Erbschaft verschweigt und widerrechtlich 
weiterhin Arbeitslosengeld II bezieht, gehört bestraft. Aber ist eine
Mutter, die den Namen des Vaters ihres Kindes verschweigt, eine 
Betrügerin? Leistungskürzungen gegen die „Kunden“ lösen nicht das 
Hauptproblem der Jobcenter. Das liegt bei der viel zu hohen 
Langzeitarbeitslosigkeit. Ein nennenswerter Anteil der Arbeitslosen 
profitiert seit Jahren nicht von der guten Entwicklung am 
Arbeitsmarkt; Hartz-IV-Karrieren ganzer Familien sind längst 
legendär. Hier müssten Politik und die Bundesagentur für Arbeit 
ansetzen, nach brauchbaren Lösungen suchen. Wer stattdessen 
Sanktionen verschärft, erweckt nur den Eindruck, er wolle von den 
eigentlichen Problemen, von der eigenen Untätig- und Unfähigkeit 
ablenken.
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