Westfalenpost: Lorenz Redicker zur Einigung bei der Rente mit 63

Jettzt soll also ein rollierender Stichtag die
befürchtete Frühverrentungswelle verhindern. Zeiten der
Arbeitslosigkeit nach dem vollendeten 61. Lebensjahr nicht mehr
mitzuzählen zu den erforderlichen 45 Beitragsjahren – das könnte
vielleicht sogar funktionieren bei dem Versuch, die Rente mit 63
nicht zu Rente mit 61 werden zu lassen. Es werden aber neue
Ungerechtigkeiten geschaffen – und die Grundsatzprobleme der
abschlagsfreien Rente mit 63 bleiben bestehen.

Neue Ungerechtigkeiten: Wer, sagen wir, 44 Jahre und 11 Monate
gearbeitet hat und dann mit 61 Jahren unverschuldet arbeitslos wird,
kommt auch mit 63 nicht in den Genuss einer abschlagfreien Rente. Wer
dagegen 33 Jahre gearbeitet hat und 12 Jahre arbeitslos war (und
dabei Arbeitslosengeld bezogen hat), das aber schon vor dem 61.
Lebensjahr, der bekommt die Rente ohne Abzüge (wenn er denn will).
Gerecht ist das nicht, deshalb arbeitet die Koalition auch hier
wieder an Ausnahmen von der Ausnahme, etwa für Insolvenzen. Das macht
alles noch bürokratischer. Und überhaupt bleiben die
Grundsatzprobleme: Die Rente mit 63 belastet die Jüngeren über die
Maßen, führt zu tendenziell höheren Beiträgen, verschärft den
Fachkräftemangel, setzt das falsche Signal in einer Zeit, da wir alle
länger leben und schon deshalb länger arbeiten müssten. Das alles ist
bekannt; die Große Koalition ist hier aber offenbar längst nicht mehr
zu erreichen.

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