Es hat seinen guten Grund, dass wir in dieser 
Zeitung keine Zuschriften veröffentlichen, von denen uns der Autor 
nicht bekannt ist. Denn: Viele Menschen, die Böses im Schilde führen,
verstecken sich hinter der Anonymität. Sie mogeln, sie lügen, sie 
hetzen. Wir beobachten das bei der Flüchtlings-Diskussion. Das 
Internet ist ein Paradies der Anonymität. Deshalb ist das Urteil des 
Bundesgerichtshofes zu den Rechten und Pflichten von 
Bewertungsportalen durchaus ein wegweisendes. Es garantiert auf der 
einen Seite die Persönlichkeitsrechte der Nutzer, fordert aber auf 
der anderen Seite ein, dass die Quelle von Bewertungen im Zweifel auf
ihre Seriosität überprüft werden muss. Das ist irgendwie salomonisch.
Aber auch praktikabel? Das wird sich zeigen. Denn die Portale müssen 
nun schleunigst ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen radikal ändern,
um die Verantwortung auf den Verbraucher abzuwälzen – oder den Laden 
zumachen. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Nutzer massenhaft 
Atteste oder Rechnungen sammeln werden, um ihr Urteil zu 
rechtfertigen. Dafür ist der Aufwand zu groß. Wahrscheinlich werden 
die Plattformen angezweifelte Bewertungen deshalb einfach löschen. 
Ihre Aussagekraft dürfte das nicht gerade steigern.
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