Westfalenpost: Mehr Wettbewerb Von Wilfried Goebels

In Wahlkämpfen ziehen Politiker alle Register:
Deshalb kann der Klagebeschluss von Bayern und Hessen gegen den
Länderfinanzausgleich vor den beiden Landtagswahlen nicht
überraschen. Trotzdem ist der Vorstoß mehr als Wahlkampfgetöse. Im
Kern geht es um die Fehlkonstruktion der Umverteilungsmaschine, dass
Anreize für arme Länder fehlen, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf
zu ziehen.

Laut Grundgesetz dient der Länderfinanzausgleich zur
„Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse“. Auf Deutsch: Die Starken
helfen den Schwachen. Das ist solidarisch und hat dazu geführt, dass
die einstige Agrarregion Bayern auch mit Milliarden aus NRW vom
Nehmer- zum Geberland mutierte und zur High-Tech-Schmiede aufgerüstet
wurde. Wenn sich die Nehmerländer Berlin und Rheinland-Pfalz aber
heute kostenlose Kita-Jahre leisten, für die dem Geberland Bayern das
Geld fehlt, müssen Rechte und Pflichten im Länderfinanzausgleich neu
justiert werden.

Niemand will das Instrument des Länderfinanzausgleichs abschaffen
– aber es gehört mehr Wettbewerb ins System. Als Anreiz für
Anstrengungen der Länder könnten eigene steuerliche Hebesätze greifen
– dann würde der direkt belohnt, der mehr Steuern einnimmt.

Auch die Kleinstaaterei mit Sonderzahlungen an Hamburg, Bremen und
das Saarland gehört wieder auf den Prüfstand. Bis 2019 muss die
föderale Finanzverfassung in jedem Fall neu fixiert werden – das aber
dauert Bayern und Hessen zu lange. Ob deren Klage vor dem
Verfassungsgericht Bestand hat, da gibt es erhebliche Zweifel. Keinen
Zweifel kann es daran geben, dass das jetzige Ausgleichssystem
ungerecht ist.

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