Westfalenpost: Recht auf Würde Von Rolf Hansmann

Die NRW-Landesregierung betont im neuen
Strafvollzugsgesetz ihre Verantwortung für die Menschen, die Opfer
eines Verbrechens geworden sind. Das ist ohne Einschränkung
begrüßenswert – in einem Rechtsstaat darf sich niemals der Eindruck
verfestigen, dass Täter besser versorgt werden als die Opfer.

Der Ist-Zustand ist häufig bedrückend: Viele Opfer und ihre
Angehörigen fühlen sich von dem Staat allein gelassen, der ihnen
eigentlich ein Leben in körperlicher und seelischer Unversehrtheit
ermöglichen möchte. Sie müssen selbst sehen, wie sie mit ihren
psychischen und physischen Schmerzen, mit ihrer Hilflosigkeit
zurechtkommen.

Dabei brauchen Kriminalitätsopfer vielfältige Unterstützung. Der
Glaube, einen gewalttätigen Übergriff alleine mit sich selbst
verarbeiten zu können, ist ein Irrglaube. Auch beim vermeintlich
stärksten Menschen können die Folgen von Todesangst Wochen, Monate
oder Jahre später spürbar werden.

Es ist richtig, dass die NRW-Landesregierung die Rechte für
Verbrechensopfer ausweiten will. Damit dieses Vorhaben kein
Lippenbekenntnis bleibt, muss freilich Geld in die Hand genommen
werden: für die finanzielle Hilfe von Menschen, die nach Straftaten
in existenzielle Not geraten, für Opferschutzorganisationen, die auf
bewundernswerte Weise den von Gewaltverbrechen Betroffenen zur Seite
stehen, für speziell ausgebildete Psychiater und Psychologen, für
Trauma-Ambulanzen usw.

Opfer von Verbrechen sind auf besondere Weise auf die lidarität
unseres Gemeinwesens angewiesen. Sie haben ein Recht darauf, ihre
Würde zurückzubekommen.

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