Ein Flop ist das Betreuungsgeld nicht, wie anfangs
von den Gegnern vorhergesagt. Aber es ist auch kein Erfolgsmodell.
Fast 400 000 Familien haben den Zuschuss beantragt, mit dem der
Staat Eltern unterstützt, die ihr Kind nicht in eine Kita geben. Über
90 Prozent der Antragsteller sind Frauen, die damit vorerst auf den
Wiedereinstieg in den Beruf verzichten. Diese Tatsache beschreibt den
Kern des Konflikts, über den das Bundesverfassungsgericht urteilen
muss. Verstößt die „Herdprämie“ gegen die verfassungsmäßige
Gleichstellung von Mann und Frau?
Vermutlich tut sie das. Doch das ist nur ein Aspekt der Kritik an
dem umstrittenen Gesetz. Denn es nutzen ja nicht nur Mütter
Betreuungsgeld, die sich liebevoll um ihren Nachwuchs kümmern. Viele
Familien wollen die 150 Euro abgreifen, deren Kinder von einem
Kitabesuch mehr profitieren würden. Vor allem aber macht das
Betreuungsgeld die 1,6 Millionen Alleinerziehenden wieder einmal zu
den Verlierern der Familienpolitik. Diese können zum Beispiel kein
Ehegattensplitting geltend machen. Umgekehrt bleiben im
Betreuungsgeld-Etat rund 100 Millionen Euro jährlich mangels
Nachfrage übrig. Unabhängig von der Karlsruher Entscheidung sollten
damit unbedingt jene Mütter und Väter entlastet werden, die es sich
gar nicht leisten können, über „Herdprämien“ nachzudenken.
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