Westfalenpost: Westfalenpost zu den neuen rreichbarkeitsregeln für Mitarbeiter

Dass sich just das Arbeitsministerium als erste
Bundesbehörde überhaupt feste Regeln zur Erreichbarkeit der eigenen
Mitarbeiter auferlegt hat, ist vielleicht ein Indiz dafür, dass man
dort das Feld der Arbeit eben wirklich in all seinen Facetten im
Blick hat – einschließlich eben auch der eigenen
Betroffenheit.

Hinter der geschlossenen Vereinbarung
steckt aber natürlich ein sehr ernster Hintergrund. Die vielfach
verlockende Gegenwart unserer weltumspannenden
Kommunikationsmöglichkeiten bedeutet zugleich die technische
Möglichkeit einer allgegenwärtigen Verfügbarkeit. Mit ihrem Hinweis
darauf, dass die formulierten Erreichbarkeitsregeln ausdrücklich dem
„Schutz der seelischen Gesundheit“ dienen sollen, bezeugt Ministerin
von der Leyen auf sehr unmittelbare Weise, dass ihr Haus nicht nur
für Arbeit, sondern auch für Soziales zuständig ist.

Dabei
geht es nicht nur darum, eine mögliche Ausbeutung der Mitarbeiter
durch ihre Vorgesetzten nachhaltig zu verhindern, sondern auch
umgekehrt, der Selbstausbeutung nach dem Prinzip des vorauseilenden
Gehorsams zu begegnen. Die Einstellung „Ich bin der Liebling des
Chefs, weil ich immer verfügbar bin“ verdirbt nicht nur generell das
Arbeitsklima im Kollegenkreis; sie kann auch sehr bedrohlich krank
machen.

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