Wieder Planungssicherheit für die Zahnarztpraxen / Deutliche Erhöhung der Pauschalen für die Praxisausstattung bei der Telematikinfrastruktur erreicht

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
hat sich mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf
die Anpassung der Erstattungsspauschalen für die Anbindung der
Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Demnach
wird die Bruttopauschale für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro
erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 wird eine neue Pauschale von
1.547 Euro festgelegt.

„Durch die neuen Erstattungspauschalen besteht jetzt endlich
wieder Planungssicherheit für die Praxen bei der Anbindung an die TI.
Wir hoffen allerdings sehr, dass nun auch endlich seitens der
Industrie eine Marktvielfalt geschaffen wird, damit alle Praxen das
passende Angebot wählen und entsprechende Verträge eingehen können,
um an das Kommunikationsnetzwerk angeschlossen zu werden“, sagte Dr.
Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
der KZBV.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich ein Anbieter für die
Konnektoren, die für die Anbindung der Praxen an die TI erforderlich
sind, am Markt verfügbar. Diese Situation und die aus der Preislage
resultierende Unterfinanzierung ab dem dritten Quartal hatte eine
Nachverhandlung der Erstattungspauschalen erforderlich gemacht. Die
KZBV geht davon aus, dass innerhalb der kommenden Monate Konnektoren
weiterer Hersteller von der gematik zugelassen werden. KZBV und
GKV-SV werden sich vor dem Hintergrund der dann vorliegenden
Marktsituation noch einmal über die geltende Vereinbarung
verständigen und die Pauschalen gegebenenfalls ab dem Folgequartal
anpassen. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die
tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der
Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere
Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers
künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie
medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür
notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff
werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein
elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor
und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte
Verbindung zur TI hergestellt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte
müssen für den Anschluss an die TI nicht selbst aufkommen. Sie
erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und
Betrieb.

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Informationsvideo
zur Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt
die KZBV in ihrer Praxisinformation sowie auf ihrer Website zur
Verfügung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.

Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 – 280 179 27
Email: presse@kzbv.de

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