Wieder Probleme bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – Was nun zu tun ist

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Die Lohnsteuerkarten mit Angaben zur Lohnsteuerklasse,
Kirchenzugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge etc. wurden
letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Papp-Bescheinigung
dieser „Steuerabzugsmerkmale“ sollte eigentlich schon ab 2011 durch
ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst werden. Dazu wurden für
alle Arbeitnehmer sämtliche für den Lohnsteuerabzug maßgebenden
Merkmale in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung
gespeichert. Die Arbeitgeber müssen künftig auf diese Datei zugreifen
und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer
Mitarbeiter selbst abrufen.

2011 war die Datenbank aber noch nicht fertig. Also musste die
Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 herhalten. Das
Bundesfinanzministerium hat dann im August 2011 vollmundig erklärt,
dass es bei der Einführung des neuen Verfahrens zum Jahreswechsel
2011/2012 bleibe. Mit einem Kostenaufwand von ca. 40 Mio. Euro haben
die Finanzämter daraufhin jedem Arbeitnehmer eine Information über
die bereits gespeicherten Steuerabzugsmerkmale zugeschickt – mit der
Bitte, die Daten zu prüfen. Die waren aber in extrem vielen Fällen
falsch, vermutlich weil auf überalterte Daten der Gemeinden
zugegriffen wurde. Mitte November 2011 hat das Finanzministerium dann
faktisch kapituliert. Die Einführung des ELStAM-Verfahrens verzögert
sich auf unbestimmte Zeit; der Datenabruf steht den Arbeitgebern zum
01.01.2012 noch nicht zur Verfügung.

„Nun muss der Arbeitnehmer selbst handeln und seinem Arbeitgeber
die zutreffenden Abzugsmerkmale nachweisen.“ so Jörg Strötzel,
Vorstandsvorsitzender der VLH.

Strötzel zeigt dazu drei Möglichkeiten auf:

– Wenn die Daten laut Lohnsteuerkarte 2010 noch aktuell sind, kann
die 2010er Lohnsteuerkarte auch für das Jahr 2012 weiter verwendet
werden.

– Sofern die Steuerabzugsmerkmale laut Lohnsteuerkarte 2010 für
2012 nicht mehr stimmen, die im Informationsschreiben vom Herbst 2011
angedruckten Angaben aber zutreffend sind, sollte das
Informationsschreiben dem Arbeitgeber ausgehändigt werden.

– Falls sowohl die Lohnsteuerkarte 2010, als auch das
Informationsschreiben unzutreffende (= überholte) Daten enthalten,
muss sich der Arbeitnehmer an sein Finanzamt wenden. Das Finanzamt
trägt dann die Änderungen in die Datenbank ein und erstellt einen
Ausdruck der aktualisierten Daten. Dieser Ausdruck muss dann an den
Arbeitgeber weiter gegeben werden.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/CZwGK “ zum
Download bereit.

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse

Weitere Informationen unter:
http://