Winkelmeier-Becker: Abgeordnetenbestechung wird neu geregelt

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute den
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Neuregelung des
Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit der Neuregelung des Straftatbestandes der
Abgeordnetenbestechung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass
Deutschland demnächst die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren
kann. Nach langen Diskussionen wird nun eine ausgewogene Regelung
beschlossen, die sowohl der Korruptionsbekämpfung, aber auch der
Freiheit des Mandats Rechnung trägt.

Abgeordnete werden gerade dafür gewählt, die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Das darf nicht zum Risiko für
die Mandatsträger werden. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion war uns
wichtig, dass das vom Grundgesetz geschützte freie
Abgeordnetenmandat, aber auch die Tätigkeit zehntausender
ehrenamtlich tätiger Mitglieder in Kommunalvertretungen durch die
Neuregelung nicht beeinträchtigt werden. Dabei galt es zu bedenken,
dass ein Ermittlungsverfahren für jeden Bürger eine Belastung ist.
Für einen Politiker ist es jedoch häufig gleichbedeutend mit dem
Ende seiner Laufbahn.

Wir haben diesem Spannungsfeld in verschiedener Hinsicht Rechnung
getragen: Ein Mandatsträger ist nur dann strafbar, wenn er sein
Mandat käuflich macht, indem er sich bei seiner parlamentarischen
Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines Vorteilsgebers
unterwirft. Es wird zudem klargestellt, dass ein Verhalten nicht
strafbar ist, wenn es im Einklang mit den für die Rechtsstellung des
Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften steht. Damit haben es die
Parlamente und die anderen Vertretungen selbst in der Hand
festzulegen, welche Verhaltensweisen erlaubt und welche verboten sein
sollen. Sie können damit selbst Rechtssicherheit für die
Mandatsträger schaffen. Dadurch, dass das Gesetz erst am 1. September
2014 in Kraft treten wird, bleibt in den nächsten Monaten noch Zeit,
solche Regelungen auf den verschiedenen Ebenen zu schaffen oder
anzupassen. So wird auch der Bundestag prüfen, ob die hier geltenden
Verhaltensregeln klarer und praxisnäher gefasst werden können. In
diesem Zusammenhang gehören auch Fragen des Immunitätsrechts auf den
Prüfstand.

Schließlich stellen wir durch eine Konzentration der Zuständigkeit
bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften sicher,
dass die Strafverfolgungsbehörden mit der notwendigen Expertise und
Sensibilität auf Vorwürfe gegen Mandatsträger reagieren werden.“

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