Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas
haben am heutigen Dienstag Leitlinien für ein Gesetz zur
gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen die Vorlage der Leitlinien zur Frauenquote. Die
Koalition macht damit Druck, dass Frauen stärker als in der
Vergangenheit in Führungspositionen in der Wirtschaft und im
öffentlichen Bereich kommen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und CSU erfolgreich für
angemessene und realistische Ziele eingesetzt, die jetzt zu konkreten
gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden müssen. In der Praxis
der großen Wirtschaftsunternehmen muss es zu spürbaren Veränderungen
kommen, ohne dass die Unternehmen überfordert werden. Wir werden
dafür Sorge tragen, dass Gängelung und Bürokratie nicht
überhandnehmen.
Vor diesem Hintergrund ist eine gesetzliche Quote von 30 Prozent
für Aufsichtsratsposten in besonders großen börsennotierten
Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, eine gute Vorgabe. Gut
ist auch, dass im Wesentlichen nur das Ergebnis einer besseren
Teilhabe von Frauen vorgeschrieben wird, nicht aber der Weg dorthin,
da bei der Bestellung von Aufsichtsräten sowohl auf Seiten der
Anteilsinhaber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer komplizierte
Verfahren gelten. Bei Vorständen sehen wir von verbindlichen Quoten
ab, da ansonsten zu stark in die unternehmerische
Entscheidungsfreiheit eingegriffen würde. Stattdessen wird hier eine
Selbstverpflichtung greifen, die sich aber an objektiven Maßstäben zu
orientieren hat.
Ebenso ist der Mittelstand von der starren Quote ausgenommen. Wie
viele Familienunternehmen beweisen, gab es im Mittelstand schon in
der Vergangenheit die geringsten Hürden für Frauen,
Führungspositionen zu übernehmen.
Wichtig ist uns, dass der Bund in seinem Einflussbereich bei
Behörden und Gremien mit gutem Beispiel vorangeht. Allerdings dürfte
eine Quote von 50 Prozent in kurzer Frist eine zu hohe Anforderung
sein. Nach den Leitlinien bleibt auch unklar, welche Sanktionen
greifen sollen. Auch hier muss eine ambitionierte, aber praktikable
Regelung her, sonst wird sie in der Praxis nicht funktionieren und
nicht akzeptiert werden.“
Hintergrund:
In den vergangen Jahren hat sich der Anteil von Frauen in
Aufsichtsräten in Deutschland zwar etwas erhöht. Er beträgt in den
Aufsichtsräten der 160 Dax-Unternehmen derzeit 17,2 Prozent, wovon
allerdings ca. 9,1 Prozent der Sitze auf Arbeitnehmervertreter
entfallen. Im Jahr 2011 waren es noch ca. zehn Prozent. In den
Vorständen sind derzeit sechs Prozent mit Frauen besetzt, vor drei
Jahren waren es noch drei Prozent. Kumuliert liegt der Anteil von
Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen derzeit bei 11,6 Prozent.
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