Winkelmeier-Becker: Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Entscheidung zeigt Leitlinien auf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag die
Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Hierzu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir wollen möglichst schnell eine nationale gesetzliche Grundlage
für die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der heutigen
Entscheidung des EuGH schaffen. Auch nach der Entscheidung des EuGH
können die EU-Staaten eigene Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung
erlassen.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine wichtige Maßnahme im
Bereich der Verbrechensbekämpfung dar. Ohne diese Maßnahme können die
Ermittler zurzeit schwere Straftaten zum Teil nicht aufklären. Das
darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

Mit gesetzlichen Mindestspeicherfristen kann der Vorsprung von
Kriminellen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden spürbar verringert
werden. Beispielsweise wäre auch die Aufklärung der Strukturen der
NSU-Terrorgruppe und der von ihr begangenen Straftaten mit Hilfe der
Vorratsdatenspeicherung deutlich besser voran gekommen.

Auch der EuGH sieht grundsätzlich unter engen Voraussetzungen
Spielraum für eine Vorratsdatenspeicherung. Diesen Spielraum wollen
wir nun für eine Neuregelung nutzen. Die vom EuGH und auch vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien müssen bei der
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage berücksichtigt werden. Jeder
einzelne Zugriff auf die von den Telekommunikationsunternehmen
gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und
steht bei der Strafverfolgung unter dem Vorbehalt einer richterlichen
Genehmigung.

Zudem werden mit der Vorratsdatenspeicherung nur wenige Daten
abgefragt und schon gar keine Kommunikationsinhalte preisgegeben. Die
Datenspeicherung bleibt damit weit hinter dem zurück, was häufig bei
Google, Amazon oder Facebook preisgegeben wird.“

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