Winkelmeier-Becker: Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der Anschlagsgefahr muss begegnet werden

Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat sich am heutigen
Donnerstag in der Süddeutschen Zeitung offen für die Einführung der
Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Endlich erkennt die SPD, dass Verbindungsdaten unverzichtbar zur
Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten sind. Dies betrifft
nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern
ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten –
wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von
Kindern darstellen. So kann die Speicherung von Verbindungsdaten
beispielsweise die Ermittlung von etwaigen Hintermännern, Gehilfen,
Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich
erleichtern und verkürzen. In einem Rechtsstaat dürfen
Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht im
Vorteil sein. Wer die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht
erkennt, sollte sich dringend die Expertise von Praktikern einholen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist
jetzt aufgefordert, endlich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, das
im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und
des Europäischen Gerichtshofs steht.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden Freiheitsrechte nicht
eingeschränkt, sondern vielmehr geschützt. Denn die Bedrohung geht
nicht vom Staat, sondern von den Terroristen bzw. den Tätern aus.
Der Staat muss in die Lage versetzt werden, seine Bürger vor den
Tätern zu schützen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden auch keine Inhalte
aufgezeichnet – wie es bei der Telefonüberwachung möglich ist. Im
Unterschied zu den Daten, die Google und Facebook o.ä. erheben,
werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur wenige Daten für einen
überschaubaren Zeitraum gespeichert. Wir stimmen mit der SPD überein,
dass die Speicherfrist auf 3 Monate beschränkt bleiben sollte. So
sieht es der Koalitionsvertrag vor.“

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