Winkelmeier-Becker/Heck: Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt Verbraucherrechte

Bei Online-Buchungen müssen volle Flugkosten
ausgewiesen werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Donnerstag
entschieden, dass bei Online-Buchungen bei jedem Flug ab einem
Flughafen in der EU von Anfang an der zu zahlende Endpreis
ausgewiesen werden muss. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter Stefan Heck:

„Wir begrüßen das Urteil des EuGH gerade im Hinblick auf die
zunehmende Beliebtheit von Online-Buchungen. Die Entscheidung sorgt
für mehr Transparenz und schafft Klarheit für Verbraucher. Kunden von
Flug- und Reiseportalen im Internet müssen somit beim Vergleichen der
Preise nicht mehr im Kleingedruckten nach zusätzlichen, versteckten
Kosten suchen. Dies sorgt für volle Kostentransparenz und
Verlässlichkeit für die Verbraucher. Es liegt nun an den Betreibern
der Flug- und Reiseportale, diese Entscheidung des EuGH
schnellstmöglich umzusetzen.“

Hintergrund:

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände klagte gegen das Online-Buchungssystem einer
deutschen Fluggesellschaft, das in vielen Fällen einen Vergleich der
vollständigen Endpreise vor Abschluss einer Buchung nicht
ermöglichte. Der Bundesgerichtshof, bei dem der Rechtsstreit
anhängig ist, hatte diesen Fall dem EuGH vorgelegt.

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