Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst ist zu
begrüßen
Zur Erklärung des Fahrdienstleisters Uber, sich über die
einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinwegzusetzen,
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die
Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil:
„Mit seiner öffentlichen Ankündigung, sich über die einstweilige
Verfügung hinwegzusetzen und sein Vermittlungsgeschäft einfach
weiterzubetreiben, stellt sich der private Fahrdienstleister Uber
gegen den Rechtsstaat. Damit entkräftet Uber den Vorwurf unlauteren
Wettbewerbs nicht, sondern disqualifiziert sich und sein
Geschäftsmodell endgültig.“
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, Uber einstweilig
die weitere Vermittlung von Fahrdienstleistungen zu untersagen. Hier
liegen eindeutig Anhaltspunkte für unlauteren Wettbewerb vor. Uber
kann im Gegensatz zu zugelassenen Taxi-Unternehmen
Fahrdienstleistungen zu Dumping-Preisen anbieten, da die über Uber
tätigen Fahrer Privatleute sind. Sie verfügen nicht über eine
Personenbeförderungslizenz, also auch über keinen entsprechenden
Versicherungsschutz. Das Risiko dieser privaten Anbieter ist hoch, da
nach Unfällen die Versicherungen bei den Uber-Fahrdienstleistern
Regress nehmen, was bei Personenschäden schnell existenzbedrohende
Summen erreichen kann.“
Mechthild Heil: „Personenbeförderung durch Fahrer ohne Lizenz und
Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt
ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar. Damit kann das scheinbar so
günstige Angebot von Uber den Verbraucher sehr schnell teuer zu
stehen kommen. Nachdem die gerichtliche Entscheidung in der
Hauptsache gegen Uber vorliegt, werden wir prüfen, welche
gesetzlichen Regelungen geändert werden müssen, um solchen
Geschäftsmodellen, die den Wettbewerb verzerren, Risiken für den
Verbraucher schaffen und soziale Standards umgehen, wirksam zu
begegnen.“
Hintergrund:
Das Landgericht Frankfurt hatte die weitere Vermittlung von
privaten Fahrdienstleistungen über die amerikanische Smartphone-App
Uber bis zur Klärung des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs mit
einstweiliger Verfügung untersagt. Uber hatte daraufhin öffentlich
angekündigt, sich über die einstweilige Verfügung hinwegzusetzen und
sein Vermittlungsgeschäft einfach weiter zu betreiben.
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