Sicherheit der Allgemeinheit muss gleichzeitig
gewährleistet bleiben
Bundesjustizminister Maas hat einen Diskussionsentwurf der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraph 63
StGB vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Ansgar
Heveling:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Es ist gut, dass die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Diskussionsentwurf zum Thema
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraph 63
StGB vorgelegt hat. Mit dem Entwurf werden langjährige Forderungen
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. CDU und CSU haben sich
bereits im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt, den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Unterbringung stärker zu
berücksichtigen. Dies wird jetzt umgesetzt und damit eine Reformidee
aus der letzten Wahlperiode aufgegriffen.
Insbesondere aktuelle Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass die
verfassungsrechtlich gebotene Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei
der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gesetzlich
stärker konkretisiert werden muss. Zukünftig muss einerseits
ausgeschlossen sein, dass jemand schon wegen eines Deliktes mit nur
geringem Schaden in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden
kann. Andererseits darf eine Reform des Unterbringungsrechts aber
nicht auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit gehen. Hier sehen
wir noch Diskussionsbedarf. Eine über sechs Jahre dauernde
Unterbringung sollte daher auch dann möglich sein, wenn nicht nur ein
schwerer körperlicher oder seelischer Schaden droht. Es muss auch in
Zukunft möglich sein, eine längere Unterbringung anzuordnen,wenn bei
weiteren Taten ein erheblicher körperlicher oder seelischer Schaden
droht.
Auch bei schweren materiellen Schäden muss im Ausnahmefall die
Möglichkeit der Unterbringung weiterhin gegeben sein. Nur so lässt
sich sicherstellen, dass etwa ein Kunstattentäter, der fortgesetzt
unwiederbringliches Kulturgut durch Säureanschläge zerstört hat, auch
über sechs Jahre hinaus untergebracht bleiben kann, sofern seine
weitere Gefährlichkeit attestiert wird.“
Ansgar Heveling: „Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen guten
Diskussionsentwurf vorgelegt, mit dem sich eine sinnvolle Reform des
Unterbringungsrechts anpacken lässt. Bund und Länder stehen hier
gemeinsam in der Verantwortung. Durch die stärkere Akzentuierung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Strafgesetzbuch wird der Bund
einen für die Gerichte gut handhabbaren Rahmen für angemessene
Unterbringungsentscheidungen setzen. Ebenso wird dafür gesorgt, dass
die Sicherheit der Allgemeinheit angemessen gewährleistet bleibt.
Gleichzeitig ist es gut, dass die Reform für mehr Transparenz bei
der Unterbringungsentscheidung sorgen wird. Die stärkere Einbeziehung
externer Gutachter sowie kürzere Begutachtungszeiträume stärken das
Vertrauen in die Entscheidungen der Justiz. Eine häufigere
Begutachtung darf aber nicht dazu führen, dass die Therapie von
Untergebrachten hintan gestellt wird. Dieser Aufgabe müssen sich
insbesondere die Länder stellen. Sie haben für eine ausreichende Zahl
qualifizierter Gutachter zu sorgen.“
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