Die Vereinfachung der Vermögensabschöpfung ist
dringendes Anliegen
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat
Bundesminister Maas Untätigkeit bei der Verschärfung der Vorschriften
zur Abschöpfung krimineller Gewinne vorgeworfen. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wichtiges
Instrument für die effektive Strafverfolgung. Bisher wird nur ein
geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Die
geltenden Vorschriften sind nicht praxistauglich und müssen daher
dringend überarbeitet werden.
Die Zeit drängt. Leider hat das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz den Handlungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag
bisher nicht umgesetzt. Im Zusammenhang mit der von uns dringend
geforderten Reformierung der Strafbarkeit von Menschenhandel und
Prostitution haben wir den Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz u.a. aufgefordert, auch die vereinfachte Anwendung
der Einziehungsvorschriften von illegal erworbenem Vermögen zu
prüfen. Ein Beispiel ist die erleichterte Umkehr der Beweislast wie
sie bereits in Italien oder in den USA praktiziert wird. Dort muss
der Tatverdächtige die legale Herkunft seines Eigentums belegen. In
Deutschland ist es umgekehrt, die Staatsanwaltschaft muss beweisen,
dass die Werte auf kriminelle Weise erworben wurden. Nicht zuletzt
deshalb gilt Deutschland in den Augen der Mafia als Paradies, in dem
sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt.
Komplizierte Vorschriften dürfen Polizei und Staatsanwälte nicht
abschrecken, die Einziehung und den Verfall krimineller Erlöse zu
betreiben. Der staatliche Zugriff auf Gewinne aus Straftaten wirkt
sich nicht nur auf Straftäter oder deren Organisationsstrukturen aus,
sondern er dient auch dem Opferschutz. Das Strafrecht kann den
Tatanreiz für die Begehung von Straftaten erheblich mindern, wenn
unrechtmäßig erworbene Vermögensvorteile konsequent wieder entzogen
und Vermögensnachteile dem Geschädigten zügig zurückerstattet werden.
Der Verlust des „Betriebskapitals“ bedroht die Existenz der
gewinnorientierten Kriminalität und kann auch weitere Straftaten –
wie beispielsweise Menschenhandel verhindern.“
Hintergrund:
Nach dem Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ des
Bundeskriminalamts für das Jahr 2012 betrug die für den
Berichtszeitraum 2012 gemeldete Scha¬denssumme rund 1,1 Milliarden
Euro. Der Anteil der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Ma߬nahmen
zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswer¬ten getroffen wurden, lag
bei nur ca. 25 %. Dabei wurden 2012 Ver¬mögenswerte im Gesamtwert von
rund 52 Millionen Euro vorläufig gesichert. Insgesamt 47 Millionen
Euro, d. h. ca. 90 %, wurden hiervon in Deutschland gesichert.
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