Winkelmeier-Becker: Lebenslange Freiheitsstrafe und Unverjährbarkeit von Mord unverzichtbar

Reform der Tötungsdelikte nicht vordringlich

Die Expertengruppe zur „Überarbeitung der Tötungsdelikte“ hat
diese Woche ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz aufgenommen. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

„Im Fall einer Reform ist für uns ein Festhalten an der
lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord
unverzichtbar.

Mit Blick auf die ausgewogenen Ergebnisse der Rechtsprechung
erscheint eine Reform der Tötungsdelikte auch nicht vordringlich. Die
Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen – insbesondere zu den
einzelnen Mordmerkmalen – akzeptable Lösungen entwickelt.

So ist auch für Mordfälle, in denen das Täterverschulden so viel
geringer ist, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe
das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens
missachten würde, anerkannt, dass von lebenslanger Freiheitsstrafe
abgesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe erkannt werden kann
(sogenannte Rechtsfolgenlösung).

Die von den Reformbefürwortern angeführten Fälle des
„Haustyrannen“ (Mord, der durch die misshandelte Frau zum Nachteil
des Mannes begangen wird) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt
erkennt die Rechtsprechung an, dass die Heimtücke einer schwachen,
misshandelten Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren
gewalttätigen Ehemann beispielsweise im Schlaf tötet, anders
behandelt werden muss, als zum Beispiel dieser Haustyrann, der seine
Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist also
gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie
bessere Ergebnisse liefert, als die heutige Praxis der
Rechtsprechung.

Ebenfalls ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich
bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz richtig: Für
die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer
Rechtswissenschaftlers Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben.
Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser erst kürzlich darauf hingewiesen,
dass Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium
beziehungsweise Präsident des Volksgerichtshofes) ursprünglich einen
Einheitstatbestand favorisiert habe. Damit wollte Freisler den
Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der Todesstrafe geben.

Im Übrigen wäre es zu befürworten gewesen, wenn neben dem
Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer auch der
Deutsche Richterbund mit seiner praktischen Fachkenntnis in die
Arbeit der Expertengruppe einbezogen worden wäre.“

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