Winkelmeier-Becker/Schiewerling: Berufsständische Altersversorgung ist bewährte Säule der Alterssicherung

Versorgungswerke der freien Berufe sind an neue
Gegebenheiten anzupassen

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, die bisherige
Befreiungspraxis für Syndikusanwälte von der gesetzlichen
Rentenversicherung zu hinterfragen, hat in dieser Berufsgruppe zu
großer Verunsicherung geführt. Eine fachübergreifende Arbeitsgruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am heutigen Freitag auf ein
klares Bekenntnis zur berufsständigen Altersversorgung verständigt.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin und der
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker und Karl Schiewerling:

„Die historisch gewachsene berufsständische Altersversorgung für
die freien Berufe ist eine bewährte, gut funktionierende Institution.
Auf ihre Altersversorgung sollen sich Rechtsanwälte und Angehörige
der anderen freien Berufe auch verlassen können. Das
Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung die bisherige
Befreiungspraxis von der Rentenversicherungspflicht in Bezug auf
Syndikusanwälte hinterfragt. Diese Frage stellt sich auch vor dem
Hintergrund eines tiefgreifenden Wandels der Berufsbilder im Bereich
der freien Berufe, die heute nicht mehr nur in der klassischen Weise
als freie Selbständigkeit ausgeübt werden. Eine, wie auch sonst im
Berufsleben zu beobachtende, zunehmende Fluktuation bringt hier zudem
vermehrte Wechsel zwischen freier Tätigkeit und abhängiger
Beschäftigung mit entsprechenden Folgen für die Rentenbiographie mit
sich. Wir streben daher eine Lösung an, die diese veränderten
Bedingungen der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in sachgerechter
Weise im Berufsrecht abbildet und damit möglichst bruchlose
Rentenversicherungsbiographien sicherstellt.“

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