Bundesjustizminister Maas muss endlich 
angekündigten Lösungsvorschlag vorlegen
   Bundesjustizminister Maas hat vor einigen Wochen erklärt, auf das 
Urteil des Bundessozialgerichts zur Befreiung von Syndikusanwälten 
von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mit Klarstellungen im
anwaltlichen Berufsrecht rasch zu reagieren. Bislang sind dieser 
Ankündigung keine Taten gefolgt. Dazu erklärt die rechtspolitische 
Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
   „Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
eine Verschärfung ihrer Befreiungspraxis für Syndikusanwälte von der 
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht angekündigt. Grund ist ein 
entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Dadurch wird 
sich die Rechtsunsicherheit für die Syndikusanwälte und auch deren 
Arbeitgeber  deutlich verschärfen. Minister Maas muss seinen 
Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und den angekündigten 
Lösungsvorschlag vorlegen – es bleiben nur noch vier Wochen Zeit!
   Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Befreiung
von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht 
besteht für eine bedeutende Anzahl von Rechtsanwälten, die in 
Unternehmen, aber auch Großkanzleien und Partnerschaftsgesellschaften
angestellt ist, große Rechtsunsicherheit. Klar ist nach dem Urteil 
nur, dass Syndikusanwälte nach geltender Gesetzeslage grundsätzlich 
nicht mehr befreit werden können. Unklar ist nach dem Urteil aber 
alles andere: Ob und inwieweit Befreiungen widerrufen werden müssen, 
ob dies auch rückwirkend geschehen muss oder ob und, wenn ja, wie 
weit Bestandsschutz für bestehende Befreiungen gewährt werden kann. 
Unklar ist auch: Welche Folgen hat das Urteil für die anderen freien 
Berufe? Diese Frage der Rechtsunsicherheit betrifft die 
Altersversorgung von Syndikusanwälten und zigtausenden Angehörigen 
der freien Berufe. Hier ist dringend eine rechtliche Klarstellung 
geboten, um diesen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden!
   Die Auswirkungen dieser Rechtsunsicherheit sind massiv und die 
Flexibilität auf dem juristischen Arbeitsmarkt ist heute bereits fast
zum Erliegen gekommen: Unternehmensjuristen vermeiden aufgrund 
drohenden Widerrufs der Befreiung den Arbeitsplatzwechsel und Anwälte
und junge Juristen scheuen den Wechsel in die Wirtschaft ganz. Dies 
hat schon wirtschaftliche Folgen und auch Angehörige anderer freien 
Berufe scheuen aus der Sorge ähnlicher Probleme aufgrund des Urteils 
den Stellenwechsel.
   Der Bundesminister der Justiz ist daher dringend gefordert, tätig 
zu werden und seinen angekündigten Lösungsvorschlag vorzulegen. 
Bereits im Oktober hatte Minister Maas angekündigt, kurzfristig eine 
Lösung dieses Problems durch eine Klarstellung im anwaltlichen 
Berufsrecht (Bundesrechtsanwaltsordnung / BRAO) anzugehen. Diesen 
Worten sind immer noch keine Taten gefolgt. In Anbetracht der von der
DRV angekündigten neuen Befreiungspraxis zum Jahreswechsel ist es 
dringend notwendig, endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Die 
Syndikusanwälte und genauso ihre Arbeitgeber brauchen Klarheit,  
welche Änderungen durch eine geänderte Praxis in der 
Sozialversicherungspflicht sie betreffen und wie sie damit umzugehen 
haben. Ein weiteres Zuwarten ist unverantwortlich!“
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