Winkelmeier-Becker: Syndikusanwälte brauchen Rechtssicherheit bei der Altersversorgung

Bundesjustizminister Maas muss endlich
angekündigten Lösungsvorschlag vorlegen

Bundesjustizminister Maas hat vor einigen Wochen erklärt, auf das
Urteil des Bundessozialgerichts zur Befreiung von Syndikusanwälten
von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mit Klarstellungen im
anwaltlichen Berufsrecht rasch zu reagieren. Bislang sind dieser
Ankündigung keine Taten gefolgt. Dazu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
eine Verschärfung ihrer Befreiungspraxis für Syndikusanwälte von der
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht angekündigt. Grund ist ein
entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Dadurch wird
sich die Rechtsunsicherheit für die Syndikusanwälte und auch deren
Arbeitgeber deutlich verschärfen. Minister Maas muss seinen
Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und den angekündigten
Lösungsvorschlag vorlegen – es bleiben nur noch vier Wochen Zeit!

Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Befreiung
von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
besteht für eine bedeutende Anzahl von Rechtsanwälten, die in
Unternehmen, aber auch Großkanzleien und Partnerschaftsgesellschaften
angestellt ist, große Rechtsunsicherheit. Klar ist nach dem Urteil
nur, dass Syndikusanwälte nach geltender Gesetzeslage grundsätzlich
nicht mehr befreit werden können. Unklar ist nach dem Urteil aber
alles andere: Ob und inwieweit Befreiungen widerrufen werden müssen,
ob dies auch rückwirkend geschehen muss oder ob und, wenn ja, wie
weit Bestandsschutz für bestehende Befreiungen gewährt werden kann.
Unklar ist auch: Welche Folgen hat das Urteil für die anderen freien
Berufe? Diese Frage der Rechtsunsicherheit betrifft die
Altersversorgung von Syndikusanwälten und zigtausenden Angehörigen
der freien Berufe. Hier ist dringend eine rechtliche Klarstellung
geboten, um diesen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden!

Die Auswirkungen dieser Rechtsunsicherheit sind massiv und die
Flexibilität auf dem juristischen Arbeitsmarkt ist heute bereits fast
zum Erliegen gekommen: Unternehmensjuristen vermeiden aufgrund
drohenden Widerrufs der Befreiung den Arbeitsplatzwechsel und Anwälte
und junge Juristen scheuen den Wechsel in die Wirtschaft ganz. Dies
hat schon wirtschaftliche Folgen und auch Angehörige anderer freien
Berufe scheuen aus der Sorge ähnlicher Probleme aufgrund des Urteils
den Stellenwechsel.

Der Bundesminister der Justiz ist daher dringend gefordert, tätig
zu werden und seinen angekündigten Lösungsvorschlag vorzulegen.
Bereits im Oktober hatte Minister Maas angekündigt, kurzfristig eine
Lösung dieses Problems durch eine Klarstellung im anwaltlichen
Berufsrecht (Bundesrechtsanwaltsordnung / BRAO) anzugehen. Diesen
Worten sind immer noch keine Taten gefolgt. In Anbetracht der von der
DRV angekündigten neuen Befreiungspraxis zum Jahreswechsel ist es
dringend notwendig, endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Die
Syndikusanwälte und genauso ihre Arbeitgeber brauchen Klarheit,
welche Änderungen durch eine geänderte Praxis in der
Sozialversicherungspflicht sie betreffen und wie sie damit umzugehen
haben. Ein weiteres Zuwarten ist unverantwortlich!“

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