Kostenlos und einfach im WLAN-Netz von
Geschäften und Restaurants surfen – dieser Kundenservice könnte schon
bald Standard in Deutschland werden. Der Grund: Im Streit um die
Haftungsbefreiung von Betreibern kostenloser WLAN-Angebote
(WLAN-Störerhaftung) zeichnet sich wider Erwarten eine Einigung ab.
Nachdem die Bundestagsopposition, zahlreiche Wirtschaftsverbände und
zuletzt auch Bundesrat und EU-Kommission gegen den Entwurf des neuen
Telemediengesetzes (TMG) Sturm gelaufen waren, signalisieren die
Fraktionen von SPD und CDU/CSU Verhandlungsbereitschaft: „Wir wollen
das Potenzial von freien WLAN-Netzen heben, und das wird mit dem
aktuellen Gesetzesentwurf nicht erfüllt. Da muss es zu Verbesserungen
kommen“, sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus
Klingbeil, der TextilWirtschaft (dfv Mediengruppe). „Natürlich wird
an dem Gesetz noch gearbeitet“, teilte der Sprecher der CDU/CSU
Bundestagsfraktion für Digitale Agenda, Thomas Jarzombek, auf Anfrage
der Fachzeitschrift mit. „Wir werden uns bestimmte Teile noch einmal
genau angucken. Das ist noch nicht in Stein gemeißelt.“
Der aktuelle Entwurf, über den der Bundestag heute Nacht
(voraussichtlich ab 23 Uhr) in erster Lesung berät, sieht vor, dass
Betreiber offener WLAN-Netze, zum Beispiel in Handel oder
Gastronomie, nur dann von der Haftung befreit werden, wenn sie zuvor
„zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch
Nutzer zu verhindern“. Gemeint sind vor allem illegale Downloads
urheberrechtlich geschützter oder verbotener Videos. Außerdem sollen
nur Nutzer zugelassen werden, die vor dem Einloggen aktiv erklärt
haben, dass sie keine Rechtsverletzung begehen werden. Nach Ansicht
der Kritiker sind die Formulierungen so schwammig, dass sie keine
Rechtssicherheit schaffen. Die Anmeldepflicht für Nutzer wird
allgemein als praxisfern bezeichnet.
Diese Erkenntnisse haben sich jetzt offenbar auch bei der SPD
durchgesetzt. „Einfach das Netz anklicken und man ist drin. Das ist
meine Idealvorstellung“, sagte der Netzpolitiker Klingbeil im
Interview mit der TextilWirtschaft. Er will in den kommenden Wochen
Gespräche mit den Abgeordneten der CDU-Fraktion führen, um
Nachbesserungen zu beschließen. Der Sprecher der CDU/CSU
Bundestagsfraktion für Digitale Agenda, Thomas Jarzombek, ist dazu
grundsätzlich bereit. Der Abgeordnete beharrt aber noch auf einer
Registrierungspflicht. Jedoch in vereinfachter Form. Ein Beispiel:
Der Verbraucher geht in einen Laden und loggt sich mit dem Passwort
ein, das über große Schilder mitgeteilt wird. Anschließend stimmt er
zu, dass er nichts Illegales im kostenfreien WLAN-Netz machen wird,
das mit herkömmlichen Methoden verschlüsselt ist. „Dann ist der
Betreiber aus der Haftung raus“, sagt Jarzombek.
Der komplette Bericht ist auf der Website Textilwirtschaft.de/wlan
abrufbar.
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