Wohnungsbau/Abschreibungen – Der Fiskus setzt falsche Anreize

Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnimmobilien in
Deutschland sind deutlich zu niedrig angesetzt. Das führt dazu, dass
weniger als möglich gebaut und saniert wird. Dadurch wiederum
verschärft sich die Wohnungsnot vor allem in den Ballungsgebieten. Zu
diesem Ergebnis kommt eine heute in Frankfurt vorgelegte Studie des
Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Danach muss der
Abschreibungssatz auf 4 Prozent der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Häusern oder Wohnungen steigen, damit
technische Abnutzung, Alterung und Inflation angemessen
berücksichtigt werden können. Derzeit gewährt der Fiskus aber
lediglich 2 Prozent. Durch diese unzureichende Regelung werden
Investitionen in Immobilien gegenüber anderen Kapitalanlagen – zum
Beispiel Investitionen in Maschinen – steuerlich benachteiligt. Daher
sinkt für potenzielle Investoren der Anreiz, neue Wohnungen zu bauen.
Angesichts des ohnehin knappen Wohnungsangebots in den
Metropolregionen trägt der Staat damit also indirekt zu steigenden
Mieten bei. Ein weiterer negativer Effekt betrifft vor allem ältere
Immobilien. Nach der geltenden Abschreibungspraxis ist es für
Eigentümer attraktiver, diese lediglich instand zu halten, anstatt
umfassend zu sanieren oder, falls nötig, abzureißen und neu zu
bauen. Diese Weichenstellung führt gerade mit Blick auf Themen wie
energetische Sanierung, Klimaschutz oder altersgerechtes Wohnen in
die völlig falsche Richtung.

Ralph Brügelmann, Tim Clamor, Michael Voigtländer:
Abschreibungsbedingungen für den Mietwohnungsneubau, in: IW-Trends
2/2013

Pressekontakt:
Ansprechpartner im IW: Prof. Michael Voigtländer Telefon: 0221/4981
– 741

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