Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2010 um 1,7 % gestiegen

Am Jahresende 2010 erhielten in Deutschland rund
319 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %.

Damit waren am Jahresende 2010 deutschlandweit 4 von 1 000
Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten
bezogen die Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit jeweils 6
Personen je 1 000 Einwohner diese Sozialleistung. Am seltensten nahm
die Bevölkerung in Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier
lag die Quote bei 1 Person je 1 000 Einwohner.

Sieben von zehn Leistungsberechtigten (69 %) lebten in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, außerhalb solcher
Einrichtungen lebten drei von zehn Empfängern (31 %). Diese Menschen
führten überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Mit knapp 40 Jahren
waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im
Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen in Einrichtungen. Diese
waren durchschnittlich rund 53 Jahre alt.

2010 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger
für die Hilfe zum Lebensunterhalt 1,0 Milliarden Euro netto aus. Das
war eine Ausgabensteigerung von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. 53 %
der Ausgaben wurde für Leistungsberechtigte in Einrichtungen, 47 %
für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen
mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem
6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB
XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in
anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die
Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente
in Betracht.

Weitere Informationen und lange Zeitreihen können auch kostenfrei
über die Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001
und 22121-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie weitere Daten und
Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:

Laura Büntemeyer, Telefon: (0611) 75-8478, www.destatis.de/kontakt

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