Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, wurden im Jahr 2009 rund 844 500 Personen wegen Verbrechen
oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Das waren 3% weniger als im
Vorjahr (knapp 874 700). Gegenüber 2007, als die
Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland
durchgeführt wurde, ging die Verurteiltenzahl um 6% zurück.
Maßgeblich wird dieser Trend durch einen Rückgang bei den Straftaten
im Straßenverkehr beeinflusst. Im Jahr 2009 wurden rund 188 400
Personen oder 22% aller Verurteilten wegen Straßenverkehrsdelikten
belangt. 2008 wurden in dieser Deliktgruppe noch etwa 204 900
Verurteilte gezählt.
Von den im Jahr 2009 insgesamt rund 844 500 Verurteilten erhielten
5%, also 44 600, eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung.
Bei 108 600 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe
zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu
Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit,
einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu
vermeiden.
Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion war die
Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2009 wurden 593 100
Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 70% aller
Verurteilten.
Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach
Jugendstrafrecht wie etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder
Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 98 200 Personen (12%
aller Verurteilten) sanktioniert.
Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 116 900 Personen nach
Jugendstrafrecht (14%) und 727 600 Personen nach allgemeinem
Strafrecht (86%). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete
Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis 20 Jahren
angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt.
2009 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden
(65%) zur Anwendung.
Junge Menschen wurden im Jahr 2009, bezogen auf ihren Anteil in
der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche
(14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft, Heranwachsende (18 bis 20
Jahre) dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die
registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2009
waren 82% der Verurteilten Männer (688 600). Für Männer wie für
Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer
Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach
geht sie kontinuierlich zurück – Kriminalität bleibt in der Regel
eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.
Nach den Straßenverkehrsdelikten waren Diebstahl beziehungsweise
Unterschlagung die häufigsten Delikte. Im Jahr 2009 wurden 149 200
(18%) Personen deswegen verurteilt, weitere 101 600 (12%) wegen
Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 000 (10% der
Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz 59 400 (7%).
Ausgewählte Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik 2009 sind in
der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Daten zu zurückliegenden
Berichtsjahren können kostenfrei unter anderem über die Tabelle
24311-0001 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden. Weitere
Daten und Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage des
Statistischen Bundesamtes.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Alter,
Telefon: (0611) 75-4114,
E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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