Zahl der Verurteilten im Jahr 2014 leicht rückläufig

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland rund 748 800
Personen rechtskräftig verurteilt, das waren knapp 1 % weniger als im
Jahr 2013 (755 900). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, ging die Verurteiltenzahl in Deutschland gegenüber dem Jahr
2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen
Bundesländern durchgeführt worden war, um rund 17 % zurück.

Die Struktur der verhängten Sanktionen blieb gegenüber den
Vorjahren weitgehend ähnlich. Bei 676 700 Personen (90 %) der
insgesamt im Jahr 2014 Verurteilten wandten die Gerichte das
allgemeine Strafrecht an und bei 72 100 Personen (10 %) das
Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete
Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn
das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2014 kam es annähernd
bei 2 von 3 verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung (64 %).

Die häufigste strafrechtliche Sanktion war weiterhin die
Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2014 wurden 566 600
Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt, das waren 76 % aller
Verurteilten. Deutsche Gerichte verurteilten rund 121 800 Personen
(16 %) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, die bei 83 800 Personen
zur Bewährung ausgesetzt wurde. 38 000 Verurteilte bekamen eine
Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Mit sogenannten
Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie
beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden
die Straftaten von weiteren 60 300 Personen (8 % aller Verurteilten)
sanktioniert.

Wie in den früheren Jahren lag der Anteil der Straftaten im
Straßenverkehr an allen Straftaten bei rund einem Fünftel. 2014 waren
dies rund 156 700 Personen und damit 2 % weniger als Vorjahr.
Außerhalb des Straßenverkehrs dominierten Straftaten gegen das
Eigentum und Vermögen. Beispielsweise wurden 165 600 Personen wegen
Betrug und Untreue und 138 400 wegen Diebstahl und Unterschlagung
verurteilt. Wegen Straftaten gegen die Person (unter anderem
Körperverletzung, Tötungsdelikte) wurden im Jahr 2014 insgesamt 113
600 Menschen verurteilt. Auf die übrigen Straftaten entfielen 127 000
Verurteilte, darunter 55 800 wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz.

Diese Ergebnisse basieren auf der gerichtlichen
Strafverfolgungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst von deutschen Gerichten
rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen, die sich wegen
Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen
Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen verantworten mussten.
Ordnungswidrigkeiten werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht
berücksichtigt. Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle
erlassen oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des
Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig
abgeschlossen wurde. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den
Verurteilten und aus den Personen, gegen die andere Entscheidungen
getroffen wurden (insbesondere Verfahrenseinstellung). Verurteilt
werden können nur Personen, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig (14
Jahre oder älter) waren.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Baumann,
Telefon: (0611) 75-4114,
www.destatis.de/kontakt

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