Zahnzusatzversicherung: höhere Zahnarztkosten absichern

Seit Januar 2012 gilt die neue Gebührenordnung der Zahnärzte. Damit können nun im Bereich der privatärztlichen Versorgung neue Behandlungsmethoden abgerechnet werden. Durch die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten z. B. bei Materialien war dieser Schritt notwendig, die letzte Anpassung erfolgte 1988. Mit der Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten für die höherwertige und privatärztliche Versorgung ideal absichern.

Viele Gesellschaften bieten im Bereich der Zahnzusatzversicherung eine sehr hohe Erstattung an. Wer Wert auf schöne Zähne legt, z. B. mit Implantaten oder Inlays, ist damit gut abgesichert. Die Anpassung der Gebührenordnung der Zahnärzte bezieht sich im Wesentlichen auf die privatärztliche Versorgung, wenn ein Patient lediglich die Kassenleistungen in Anspruch nimmt, braucht wegen der gestiegenen Kosten kaum Gedanken zu machen. Diese sind davon nicht betroffen. Unabhängig davon lassen sich auch die Kassenleistungen noch mit der Zahnzusatzversicherung umfangreich absichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei der Regelversorgung zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten, die bei einer Zahnbehandlung anfallen. Durch die Zahnzusatzversicherung werden, je nach Gesellschaft, bis zu 100 Prozent dieser Kosten abgedeckt. Im Bereich der Zahnzusatzversicherung hat sich in den letzten Jahren viel getan: Immer mehr Anbieter ermöglichen eine Versorgung, die im privatärztlichen Bereich bis 90 Prozent der Kosten abdecken.

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