Zensus 2011: Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt

Der Zensus 2011 geht mit der Befragung zur
Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Mit dieser Befragung
klären die Statistischen Ämter der Länder Unstimmigkeiten, die im
Rahmen des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der
Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und
Wohnungszählung aufgetreten sind. Diese Klärung dient der korrekten
Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als
10 000 Einwohnern.

Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet
ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern statt. Den klassischen
Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die
erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort
nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind.
Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben
zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung
statt.

Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden nur wenige Angaben
benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden
insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand,
Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im
Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit – bezogen auf den
Zensusstichtag 9. Mai 2011 – erfragt. Alle Fragen sind im
„Musterfragebogen“ unter www.zensus2011.de, Pfad: Infothek + Download
–> Musterfragebogen –> Klärung von Unstimmigkeiten einsehbar.

Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein
persönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommenden
Wochen eine schriftliche Terminankündigung. Die Interviewerin oder
der Interviewer wird an dem angekündigten Termin zusammen mit dem
oder der Befragten den Fragebogen ausfüllen. Alternativ können die
Befragten den Fragebogen selbst ausfüllen und entweder im ausreichend
frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurücksenden oder
in ihrer Erhebungsstelle abgeben. Ebenfalls möglich ist die
Online-Meldung unter www.zensus2011.de.

Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur
Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im
abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere
Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese
Informationen – auch nicht die Meldebehörden.

Parallel zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten läuft
derzeit noch die „Befragung zur Klärung des Wohnsitzes“. Hierbei
werden Personen befragt, bei denen im Melderegister unplausible
Angaben bezüglich des Hauptwohnsitzes festgestellt wurden: So kann es
vorkommen, dass eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder
ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Befragung dient
damit ebenfalls der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Auch bei
dieser Erhebung sind die erhobenen Daten sicher, weil sie den
abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter nicht verlassen.

Weitere Auskünfte gibt:

Stefan Schweinert-Albinus, Telefon: (0611) 75-4504,
www.zensus2011.de/kontakt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Weitere Informationen unter:
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